Erweitertes Führungszeugnis und Ehrenamt
Für Jugendleiter und Jugendleiterinnen eines Jugendverbandes ist nach dem Bundeskinderschutzgesetz (§ 72 a SGB VIII) ein erweitertes Führungszeugnis notwendig, wenn er/sie:
- ehren- oder nebenamtlich tätig ist,
- Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe wahrnimmt,
- Kinder oder Jugendliche beaufsichtigt, betreut, erzieht oder ausbildet,
- unter Verantwortung eines Trägers der freien Jugendhilfe tätig ist,
- durch öffentliche Mittel finanzierte Leistungen erbringt.
Diese Merkmale treffen auf alle Jugendverbände zu, die im Stadtjugendring Passau zusammen geschlossen sind. Ausnahmen gibt es nur, wenn nach Art, Intensität und Dauer des Kontaktes nahezu kein Gefahrenpotenzial vorliegt. Nähere Informationen dazu gibt es beim Stadtjugendring Passau.
Zur Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses hat das Bürgerbüro der Stadt Passau ein Formblatt erstellt.
Das erweiterte Führungszeugnis bekommen ehrenamtliche Jugendleiter/-innen kostenlos. Die Tätigkeit des Jugendleiters, der Jugendleiterin muss vom Jugendverband bestätigt werden.